Wir, als hagebau Gebr. Ott Baustoffe GmbH, möchten Ihnen mitteilen, dass uns die Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für alle Menschen besonders am Herzen liegen. Aus diesem Grund haben wir uns verpflichtet, die Richtlinien des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) umfassend umzusetzen. Dieses Gesetz ist ein entscheidender Schritt zur Förderung der Gleichberechtigung und zur Verbesserung der Zugänglichkeit in allen Lebensbereichen.
Unsere neuen Initiativen zielen darauf ab, Hindernisse zu beseitigen und allen unseren Kunden, unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen, den Zugang zu unseren Produkten und Dienstleistungen zu erleichtern. Wir sind stolz darauf, Ihnen Lösungen anzubieten, die barrierefrei und inklusiv sind.
Bitte beachten Sie jedoch, dass es in bestimmten Bereichen Ausnahmen geben kann, bei denen Barrierefreiheit aufgrund technischer oder praktischer Einschränkungen nicht vollständig gewährleistet werden kann. Wir werden Sie im Folgenden auf solche Ausnahmen hinweisen und bemühen uns stets, alternative Lösungen anzubieten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen in uns. Gemeinsam gestalten wir eine zugänglichere und gerechtere Zukunft für alle.
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Barrierefreiheitserklärung
hagebau Gebr. Ott Baustoffe GmbH setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards (WCAG 2.2, BITV und der Norm EN 301 549) für die Zugänglichkeit an. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.hagebau-ott.de.de/ veröffentlichten Webseite der hagebau Gebr. Ott Baustoffe GmbH.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) derzeit nicht vollständig vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
- Das Hauptnavigationsmenü ist auf einigen Seiten nicht mit der Tastatur zugänglich, was es für Tastaturnutzer schwierig macht, sich durch die Seite zu bewegen.
- Es ist möglich, in die Menüs zu navigieren, ohne dass diese sich visuell öffnen. Das macht den Inhalt zwar zugänglich, aber der Nutzer bekommt zum Teil keine Informationen darüber, dass dieser sich im Menü befindet.
- Beim Zugriff auf bestimmte Elemente kann der Fokus verloren gehen, was es für Nutzer schwierig macht, auf der Seite weiter zu navigieren.
- Das Bedienen von Schaltern führt oft dazu, dass der Fokus an den Anfang der Seite zurückgesetzt wird, wodurch der Nutzer wieder von vorne beginnen muss.
- Beim Öffnen von Akkordeons springt der Fokus zum nächsten Element, anstatt direkt in den geöffneten Inhalt, was zu Verwirrungen führen kann und die Navigation erschwert.
- Auf der Seite fehlen Sprunglinks, die es ermöglichen, direkt zum Inhalt der Seite zu navigieren.
- Die Reihenfolge der Navigationselemente folgt nicht immer einer logischen Struktur, sondern wechselt teilweise durcheinander.
- Der Textkontrast ist an einigen Stellen zu gering, wodurch die Lesbarkeit der Inhalte für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen erschwert wird.
- Es gibt Sprünge in der Überschriftenhierarchie sowie leere Überschriften, was die Struktur der Seite unklar macht und die Navigation mit Screenreadern erschwert.
- Einige Textelemente sehen aus wie Überschriften, sind jedoch nicht als solche gekennzeichnet, was Nutzern von Screenreadern verborgen bleibt und zu Verwirrungen führen kann.
- Manche Inhalte haben keinen Titel, wodurch es Nutzern von Screenreadern schwerfällt, den Zweck des Inhalts zu erkennen und richtig zu reagieren.
- Viele Schalter sind entweder nicht korrekt beschriftet oder haben gar keine Beschriftung, was ihre Nutzung für Screenreader-Nutzer erschwert.
- Einige Bilder und Grafiken haben entweder keinen Alternativtext oder der Text beschreibt die Grafik nicht ausreichend, was ihre Bedeutung für Screenreader-Nutzer unklar macht.
- Die Tabellen auf der Seite sind nicht korrekt aufgebaut, da die Spaltenüberschriften nicht vor dem entsprechenden Inhalt ausgegeben werden, was die Navigation und das Verständnis erschwert.
Diese Erklärung wurde am 16.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter https://eye-able.com/ zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen. Außerdem wurden auch manuelle Tests durchgeführt.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:
hagebau Gebrüder Ott Baustoffe GmbH
Max-Eyth-Straße 50
72622 Nürtingen
07022-4004-0
info@hagebau-ott.de
Zuständige Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Carl-Miller-Str. 6, 39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 6970
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Schlichtungsstelle
Hinweis zu § 36 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.